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   OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16   

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OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16 (https://dejure.org/2016,103494)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.10.2016 - 1 LA 48/16 (https://dejure.org/2016,103494)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2016 - 1 LA 48/16 (https://dejure.org/2016,103494)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 22/91

    Nachbarschutz; Aufstockung eines Gebäudes; Schmalseiteprinzip; Gebot der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16
    "Abstimmung i.S. der §§ 82i und k EStDV" (das ist die Vorgängerbestimmung des § 7i EStG insoweit gleichen Inhalts) "bedeutet eine gemeinsame, bei Bedarf ins Detail gehende Erörterung der durch die geplanten Maßnahmen betroffenen denkmalpflegerischen Belange, also des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Denkmals einerseits und der diesen Belangen oft zuwiderlaufenden Interessen des Bauherrn andererseits mit dem Ziel, zu einem einvernehmlichen Ergebnis über die zu treffenden Maßnahmen zu kommen (OVG Lüneburg, Urt. v. 01.06.1990 - 1 OVG A 96/88 - u. v. 29.07.1992 - 1 L 22/91 -).

    Indem er die Bescheinigung von einer vorherigen Abstimmung erforderlich (gemeint offenbar: abhängig) macht, verfolgt er den Zweck, nur demjenigen den besonderen Vorteil einer Steuervergünstigung zukommen zu lassen, der der Denkmalschutzbehörde durch eine frühzeitige Erörterung die Möglichkeit gibt, die denkmalpflegerischen Belange wirksam zur Geltung zu bringen (OVG Lüneburg, Urt. v. 29.07.1992 - 1 L 22/91 -).

    In seiner Entscheidung vom 28. November 1994 (- 6 L 4817/92 -, BerDenkmalpflege 1995, 43) hatte der 6. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unter Hinweis auf Entscheidungen des Nds. OVG vom 1. Juni 1990 - 1 OVG A 96/88 - und vom 19.7.1992 - 1 L 22/91 - dargelegt, die Abstimmung müsse auf alle Teilbaumaßnahmen bezogen sein; eine Teilabstimmung reiche nicht aus.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16
    Der Erfolg des Rechtsmittels muss nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg (BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 = UPR 2004, 305 = NJW 2004, 2510).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen vor, wenn es dem Zulassungsantragsteller gelingt, einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage zu stellen (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458, 1459 = NVwZ 2000, 1163 = NdsVBl. 2000, 244), dass sich hierdurch etwas am Ergebnis der angegriffenen Entscheidung ändert; dieses entscheidet.
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16
    Das Zulassungsverfahren soll nicht das Berufungsverfahren vorwegnehmen (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, 515 = UPR 2009, 182 = JZ 2009, 850).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14

    Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16
    Die Bescheinigung nach § 7i EStG kann vielmehr nur unter der weiteren Voraussetzung erteilt werden, dass der Denkmaleigentümer seine Baumaßnahmen mit der in § 7i Abs. 2 EStG genannten Behörde, hier also dem Beklagten zuvor abgestimmt hat (vgl. BVerwG, B. v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 -, BRS 82 Nr. 214, JURIS-Rdnr. 10).
  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727

    Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 48/16
    Diese Abstimmung mag zwar grundsätzlich auch generell, d. h. mehrere Einzelmaßnahmen oder ein größeres Bauvorhaben umfassend durchgeführt werden können (vgl. zum Folgenden insbes. BayVGH, B. v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 -, BayVBl. 2009, 473 = NVwZ 2009, 1053 = BRS 73 Nr. 210, JURIS-Rdnrn. 8f.).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2022 - 1 LB 77/20

    Abstimmung; Baudenkmal; Beeinträchtigung; Bescheinigung; Einkommenssteuer;

    Soweit das Verwaltungsgericht auf die Entscheidung des Senats vom 10. Oktober 2016 (1 LA 48/16) verwiesen habe, werde verkannt, dass zwei unterschiedliche Sachverhalte gegeben seien.

    Die besondere Höhe der absetzbaren Kosten stellt sich gewissermaßen als Gegenleistung dafür dar, dass ein Denkmaleigentümer dem öffentlichen Interesse an einem ungestörten Erhalt des Baudenkmals in besonderer Weise Beachtung schenkt, dafür Kosten und Mühen in Kauf nimmt und der Denkmalschutzbehörde ermöglicht, Einfluss auf die Durchführung der von ihm beabsichtigten Maßnahmen zu nehmen und dabei gegebenenfalls auch eigene Gestaltungs- und Nutzungswünsche zurückstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 26.1.2021 - 1 LA 4/19 -, BauR 2021, 667 = juris Rn. 19; Beschl. v. 10.10.2016 - 1 LA 48/16 -, n.v.; im Urt. des 6. Senats v. 7.11.1996 - 6 L 5767/95 -, n.v., umschrieben als "goldene Zügel").

    Im Hinblick auf den oben erläuterten Zweck des § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG besteht kein Anlass, demjenigen eine Sonderabschreibung zuzubilligen, der im Zuge der streitigen Baumaßnahme oder aber weiterer, außerhalb des konkreten Förderantrags durchgeführter Maßnahmen das Erscheinungsbild des Baudenkmals schädigt (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 10.10.2016 - 1 LA 48/16 -, n.v.).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2021 - 1 LA 4/19

    Absetzungen; Abstimmung; Baudenkmal; Baumaßnahme; Bescheinigung; Denkmal;

    Die Abstimmung einer Baumaßnahme an einem Baudenkmal gemäß § 7i Abs. 1 Satz 6 EStG ist nur dann erfolgt, wenn vor Durchführung der Baumaßnahme das Einverständnis der Denkmalschutzbehörde mit der Maßnahme als solcher und mit allen denkmalrelevanten Details vorliegt (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 9.5.2018 - 4 B 40.17 -, ZfBR 2018, 589 = juris Rn. 10 f.; Senatsbeschl. v. 10.10.2016 - 1 LA 48/16 -, n.v.).

    Aus dieser Rechtsprechung, die der ständigen, allerdings weitgehend unveröffentlichten Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschl. v. 10.10.2016 - 1 LA 48/16 - m.w.N. zur Senatsrechtsprechung), folgt, dass vor Durchführung der Baumaßnahme das Einverständnis der Denkmalschutzbehörde mit der Maßnahme als solcher und mit allen denkmalrelevanten Details vorliegen muss.

    Auf die weiter aufgeworfenen Fragen, namentlich die Frage einer von der Genehmigung vom 12. April 2016 abweichenden und/oder über diese hinausgehenden Bauausführung, die einer Abstimmung im Rechtssinne ebenfalls entgegenstünde (vgl. Senatsbeschl. v. 10.10.2016 - 1 LA 48/16 -), kommt es deshalb nicht an.

  • VG Hannover, 26.11.2018 - 4 A 1986/18

    Denkmalschutzgesetz; Steuerbescheinigung

    Soweit die Beklagte für die Arbeiten eine noch einzuholende denkmalrechtliche Genehmigung einfordert, fehlt es an einer Beurteilungsgrundlage, um den eigentlich in der Abstimmung zu leistenden nächsten Schritt zu gehen, dass der Bauherr die Art und den Umfang der geplanten Arbeiten mitteilt und die Denkmalschutzbehörde damit in den Stand versetzt, die steuerrechtlichen Voraussetzungen zu beurteilen (Nds. OVG Beschl. v. 10.10.16 - 1 LA 48/16 -, V.n.b.).
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